I.
Die Antragstellerin hat ihre Schwester, die Antragsgegnerin, auf Nachabfindung nach § 13 HöfeO in Anspruch genommen.
Der am 20.5.1997 verstorbene Vater der Beteiligten war Eigentümer der im Grundbuch von H... Blatt ... eingetragenen Besitzung, die im Grundbuch als Hof im Sinne der HöfeO geführt wird. Nach dem Tod des Vaters ist die Antragsgegnerin auf Grund Hoffolgezeugnisses vom 21.4.1999 als Hoferbin und neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen worden.
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