OLG Oldenburg - Beschluss vom 15.08.2008
10 W 2/08
Normen:
HöfeO § 13 Abs. 4 Buchst. b ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 251
Vorinstanzen:
AG Bersenbrück, vom 23.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Lw 109/05

Erbrechtliche Nachabfindungen für Pacht- und Nutzungsentgelte von Windenergieanlagen

OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - Aktenzeichen 10 W 2/08

DRsp Nr. 2008/21556

Erbrechtliche Nachabfindungen für Pacht- und Nutzungsentgelte von Windenergieanlagen

»Pacht- und Nutzungsentgelte, die ein Hoferbe für auf Grundstücken des Hofes errichtete Windenergieanlagen erhält, fallen unter den Nachabfindungstatbestand des § 13 Abs. 4 lit. b) HöfeO.«

Normenkette:

HöfeO § 13 Abs. 4 Buchst. b ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin hat ihre Schwester, die Antragsgegnerin, auf Nachabfindung nach § 13 HöfeO in Anspruch genommen.

Der am 20.5.1997 verstorbene Vater der Beteiligten war Eigentümer der im Grundbuch von H... Blatt ... eingetragenen Besitzung, die im Grundbuch als Hof im Sinne der HöfeO geführt wird. Nach dem Tod des Vaters ist die Antragsgegnerin auf Grund Hoffolgezeugnisses vom 21.4.1999 als Hoferbin und neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen worden.