I.
Durch den im Verhandlungstermin am 19. September 2006 abgeschlossenen Prozessvergleich verpflichtete sich die Schuldnerin, der Gläubigerin bis zum 5. Oktober 2006 Rechenschaft zu legen über die Verwaltung des Nachlasses des am 18. November 1956 verstorbenen Erblassers M... W... durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses und einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie der vorhandenen Belege.
Der Gläubigerin ist ausweislich des Ab-Vermerks Bl. 53 d.A. am 4. Oktober 2006 eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Vergleichs erteilt worden.
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