I.
Der Erblasser und seine Ehefrau schlossen am 31. März 1993 einen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig zum alleinigen unbeschränkten Erben einsetzten, und zwar unabhängig davon, ob und welche Pflichtteilsberechtigte beim Tod des Erstversterbenden von beiden vorhanden sind. Unter Ziff. 3 des Erbvertrages heißt es:
"Der Überlebende von uns beruft zu seinen Erben:...."
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