OLG Zweibrücken - Beschluss vom 17.07.2002 (3 W 82/02)
Die weitere Beschwerde ist gemäß § 27 Abs. 1 FGG statthaft, an keine Frist gebunden und auch im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4, 20, 21 FGG). In der [...]