I.
Der Erblasser verstarb am ........... in .......... Er hinterließ seine Ehefrau und sieben Kinder. Mit seiner Ehefrau hatte er am 29. April 1993 ein gemeinschaftliches Testament errichtet.
Der Beteiligte - ein Halbbruder des Erblassers - hat am 22./24. Juli 2002 bei dem Amtsgericht Koblenz "die Erteilung je einer beglaubigten vollständigen und ungekürzten Abschrift (Kopie) sämtlicher letztwilligen Verfügungen des Erblassers, auch der etwa widerrufenen, gemäß § 2264 BGB sowie der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts gemäß § 34 Abs. 1 FGG " beantragt. Zur Begründung hat er auf seine Eigenschaft als gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung verwiesen (§ 1925 BGB).
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