KG - Beschluß vom 03.11.1992
1 W 3761/92
Normen:
BGB §§ 2111, 2113, 2136 ; GBO § 51 ;
Fundstellen:
OLGZ 1993, 270
NJW-RR 1993, 268

KG - Beschluß vom 03.11.1992 (1 W 3761/92) - DRsp Nr. 1999/10732

KG, Beschluß vom 03.11.1992 - Aktenzeichen 1 W 3761/92

DRsp Nr. 1999/10732

Verfügt der befreite Vorerbe entgeltlich über ein Nachlaßgrundstück, §§ 2113 Abs. 1, 2136 BGB, ist der eingetragene Nacherbenvermerk als unrichtig zu löschen. Dieser Grundsatz kommt auch zur Anwendung, wenn sich befreite Vorerben dergestalt auseinandersetzen, daß einer das Nachlaßgrundstück zum Alleineigentum erhält. Von Amts wegen ist mit der Umschreibung des Eigentums zu Gunsten der Nacherben dieses Vorerben ein neuer Nacherbenvermerk einzutragen.

Normenkette:

BGB §§ 2111, 2113, 2136 ; GBO § 51 ;
Fundstellen
OLGZ 1993, 270
NJW-RR 1993, 268