KG - Beschluß vom 03.11.1992 (1 W 3761/92) - DRsp Nr. 1999/10732
KG, Beschluß vom 03.11.1992 - Aktenzeichen 1 W 3761/92
DRsp Nr. 1999/10732
Verfügt der befreite Vorerbe entgeltlich über ein Nachlaßgrundstück, §§ 2113 Abs. 1, 2136BGB, ist der eingetragene Nacherbenvermerk als unrichtig zu löschen. Dieser Grundsatz kommt auch zur Anwendung, wenn sich befreite Vorerben dergestalt auseinandersetzen, daß einer das Nachlaßgrundstück zum Alleineigentum erhält. Von Amts wegen ist mit der Umschreibung des Eigentums zu Gunsten der Nacherben dieses Vorerben ein neuer Nacherbenvermerk einzutragen.