Die Erblasserin ist am 19.2.1989 mit letztem Wohnsitz in den damaligen Ostsektoren Berlins verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung errichtet zu haben. Am 7.3.1989 hat die Beteil. zu 1, eine kinderlose Tochter der [...]
Das Kammergericht hat in der vorliegenden Entscheidung seine Rechtsprechung (DtZ 1992, 187 = DRsp I (170) 79 a) ergänzt und fortgeführt. Die Erbfolge nach einem mit gewöhnlichen Aufenthalt in dem alten Bundesgebiet in [...]
»Da der Erblasser eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besaß und im Zeitpunkt des Erbfalles im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte, war seinerzeit für die Bearbeitung des Erbscheinsantrages das AG C. [...]
Die Erblasserin verstarb im März 1956 in Potsdam, ihrem letzten Wohnsitz. Sie besaß Grundbesitz in Berlin-Wilmersdorf. Das AG Schöneberg erteilte unter dem 27.8.1956 einen gemeinschaftlichen Erbschein, wonach die [...]
Es handelt sich um die Entscheidung über die weitere Beschwerde gegen den Beschluß des LG Berlin - 83 T 323/90 - v. 6.12.1990, in FamRZ 1991, 738 = IPRax 1991, 416 = NJW 1991, 1238. Der 1. Zivilsenat des KG hat den [...]