OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 23.11.1992 (20 W 305/91)
Anmerkung: Im Unterschied zur Nachlaßverwaltung ist die Nachlaßpflegschaft grundsätzlich unentgeltlich zu führen, §§ 1915, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB. Es liegt jedoch im Ermessen des Nachlaßgerichts dem Nachlaßpfleger nach [...]