OLG Brandenburg - Urteil vom 08.08.2007
13 U 81/06
Normen:
BGB § 1890 ; BGB § 1915 ; BGB § 1960 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 95
OLGReport-Brandenburg 2008, 295
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 17 O 231/05 - 20.04.2006,

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers - Beweis- und Darlegungslast des Nachlasspflegers

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.08.2007 - Aktenzeichen 13 U 81/06

DRsp Nr. 2007/15143

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers - Beweis- und Darlegungslast des Nachlasspflegers

1. Maßgeblich für den Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens der Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung. 2. Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, das und auf Grund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgängen von ihm bestimmte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet.

Normenkette:

BGB § 1890 ; BGB § 1915 ; BGB § 1960 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger ist einer der Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft nach der am ...1920 geborenen und am ...1998 verstorbenen L... B..., geborene KI....