Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt (Art.
1. Die Beklagte und der Erblasser lebten in Gütergemeinschaft, die im Wesentlichen aus einem landwirtschaftlichen Anwesen bestand. Der Kläger verlangt die Erfüllung eines im Ehe- und Erbvertrag seiner Eltern ausgesetzten Vermächtnisses in Höhe des Wertes von 1/9 des Gesamtguts. Der Kläger legt seiner Berechnung den Verkehrswert des landwirtschaftlichen Betriebs zugrunde. Demgegenüber beruft sich die Beklagte darauf, dass das Landgut nach dem Ertragswert zu berechnen sei (analog §
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