Mit der Klage verlangt die Klägerin von den Beklagten, ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn, aus dem Gesichtspunkt des Widerrufs einer Schenkung die Rückübertragung eines Grundstücks, welches sie der Beklagten zu 1. mit notarieller Urkunde vom 26. Januar 2001 (Notarin ... in F., UR-Nr. 107/2001) geschenkt hat, und von dem die Beklagte zu 1. sodann, mit notarieller Urkunde derselben Notarin vom 5. April 2001 (UR-Nr. 409/2001), einen Hälfteanteil ihrem Ehemann übertragen hat.
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