I. Die ledige und kinderlose Erblasserin ist im Jahr 1992 verstorben. Zu ihrem Nachlaß gehören mehrere Grundstücke sowie Wertpapiere und Sparguthaben.
Das Nachlaßgericht hat zwei handschriftliche, von der Erblasserin eigenhändig unterschriebene Testamente eröffnet:
In einem Testament vom 26.3.1975, das sich in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift "Testament !" befand, hat die Erblasserin den Beteiligten zu 4, einen ihrer Vettern, als Alleinerben eingesetzt.
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