Die Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den am 23.03.2015 erlassenen Ausschließungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.03.2015 -
Die Beteiligten zu 3. haben je zur Hälfte die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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