I.
Die Beteiligten sind in mehreren Erbengemeinschaften Miteigentümer der im Grundbuch von Z2 Blatt xxx verzeichneten Grundstücke. Sie haben die Teilungsversteigerung dieser Grundstücke beantragt. Das Amtsgericht Paderborn als Zwangsversteigerungsgericht konnte nicht alle weiteren, im Grundbuch verzeichneten Miteigentümer an dem Versteigerungsverfahren beteiligen, teils weil deren aktuelle Anschrift unbekannt war, teils weil diese verstorben waren.
Die o.a. Beteiligten haben daraufhin beim Amtsgericht Delbrück beantragt, für "die bisher unbekannt gebliebenen Miteigentümer" einen Nachlasspfleger zu bestellen, da nach dem Alter derselben davon auszugehen sei, dass diese verstorben seien.
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