OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.09.2008
5 U 187/07
Normen:
BGB § 2205;
Fundstellen:
GmbHR 2009, 152
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 3-5 O 169/07,

Zulässigkeit der Beschränkung der Befugnisse eines Testamentsvollstreckers

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.09.2008 - Aktenzeichen 5 U 187/07

DRsp Nr. 2009/2370

Zulässigkeit der Beschränkung der Befugnisse eines Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich berechtigt, die Gesellschafterrechte bezüglich eines zum Nachlass gehörenden GmbH-Anteils wahrzunehmen und auszuüben. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Satzung der Gesellschaft die Ausübung von Verwaltungsrechten durch einen Testamentsvollstrecker ausschließt.

Normenkette:

BGB § 2205;

Gründe:

(abgekürzt gemäß §§ 313a Abs. 1 Satz 1, 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO)

Die Berufung ist zulässig und begründet (§ 513 Abs. 1 ZPO), nach Widerspruch der Verfügungsbeklagten war das seither auf Feststellung der Erledigung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in der Hauptsache gerichtete Begehren des Verfügungsklägers unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß Beschluss vom 21.6.2007 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.6.2007 und Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags abzuweisen, so ist der Antrag der Verfügungsbeklagten auszulegen.