I.
Für die Betroffene ist seit dem 09. Mai 2005 eine Betreuung eingerichtet; Betreuer ist der Beteiligte zu 2. als Mitarbeiter der Beteiligten zu 1. Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist die Betreuervergütung für den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2005, welche der Beteiligte zu 1. mit Schreiben vom 14. Februar 2006 abgerechnet hat (Bl. 12 des Abrechnungsheftes). Wegen des Sachstandes im Beschwerdeverfahren wird auf die vollständige Darstellung in dem angefochtenen Beschluss Bezug genommen.
Das Landgericht hat die pauschale Betreuervergütung unter teilweiser Abänderung der Festsetzung durch das Amtsgericht wie folgt festgesetzt:
vom 01. bis 31.07.2005: 8,5 Stunden
vom 01. bis 09.08.2005: 2,6 Stunden
vom 10. bis 31.08.2005: 5,2 Stunden
vom 01. bis 12.09.2005: 2,8 Stunden
vom 13. bis 30.09.2005: 3,3 Stunden
vom 01. bis 31.10.2005: 5,5 Stunden
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