I.
Die Beteiligten zu 1 und 5 sind die Töchter des Erblassers, die Beteiligten zu 2, 3 und 4 sind die Kinder der Beteiligten zu 1, die Beteiligten zu 6 und 7 die Kinder der Beteiligten zu 5. Sie alle sind gemäß dem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Langenfeld vom 22.12.2000 Erben des im Rubrum bezeichneten Erblassers zu je 1/7.
In seinem Testament hatte der Erblasser folgende Anordnung getroffen:
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