Autor: Zander |
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und der Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung vom 22.12.2010 (BGBl I, 2255) die Rechtsgrundlage (§
Ziel war es, das bisherige dezentrale und papiergebundene Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen einfacher, effizienter und transparenter zu gestalten (Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen [...], BT-Drucks. 17/2583, S. 10 ff.).
Das ZTR ist ein automatisiertes elektronisches Register, das von der Bundesnotarkammer als zentraler Registerbehörde geführt wird (§
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