3/3.8 Anfechtung von Testamenten

Autor: Zander

3/3.8.1 Verhältnis zum Anfechtungsrecht des Allgemeinen Teils des BGB

Sonderregelungen

Im Erbrecht ist die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen gegenüber den schuld- und sachenrechtlichen Rechtsgeschäften erheblich erweitert und modifiziert worden. Die §§ 2078 - 2083 BGB enthalten Sonderregelungen für die Anfechtungsgründe, den Kreis der Anfechtungsberechtigten, die Anfechtungserklärung und die Anfechtungsfrist (BGH, Urt. v. 08.05.1985 - IVa ZR 230/83, NJW 1985, 2025).

Grundlagenirrtum