7/6.5 Der Nacherbe im Erbscheinsverfahren

Autor: Schönenberg-Wessel

Antrag

In einem Erbschein des Vorerben sind neben der Anordnung der Nacherbschaft auch der zukünftige Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls sowie der Bedingungseintritt zu vermerken. Auch eine Befreiung des Vorerben ist im Erbschein aufzunehmen (§ 352b FamFG), da der Umfang seiner Verfügungsbefugnisse aus Sicht des Rechtsverkehrs feststehen muss. Mit Eintritt des Nacherbfalls wird der Erbschein unrichtig und ist von Amts wegen einzuziehen (§ 2361 BGB). Soweit der Nacherbfall nicht durch den Tod des Vorerben eintritt, kann der Nacherbe eine Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen (§ 2362 BGB). Der Nacherbe kann ab Eintritt des Nacherbfalls als Erbe des Erblassers einen Erbschein gem. § 2353 BGB beantragen.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Für , die nun eine Erbengemeinschaft bilden, ist auf Antrag ein nach § zu erteilen. Dem ist bereits dann ein zu erteilen, wenn bei für mehrere Vorerben angeordneter Nacherbfolge diese erst hinsichtlich "seines" Vorerben eingetreten ist. Der Erbscheinsantrag eines Nacherben bietet für sich allein keinen Grund, von dem Erfordernis der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung abzusehen (§ Abs. Satz 2 ). Die positive Feststellung des Erbrechts des Nacherben erfolgt erstmals in diesem Verfahren, sodass das Nachlassgericht unabhängig davon, ob ein Vorerbenerbschein erteilt worden ist, die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen zum jetzigen Zeitpunkt für festgestellt erachten muss (§ ).