Autor: Arndt |
Hinsichtlich des Entstehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung durch eine unentgeltliche Übertragung gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben v. 07.12.2006 -
Begründen der Übertragende und der Übernehmer hinsichtlich des anteilig übertragenen Sonderbetriebsvermögens nach der Übertragung zivilrechtlich eine Gesamthandsgemeinschaft, wird diese unmittelbar zur Besitzpersonengesellschaft. In diesem Fall folgt der unter § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fallenden Übertragung eine Zurechnung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens zum Gesamthandsvermögen der Besitzpersonengesellschaft gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unmittelbar nach.
Beispiel 1Der Gesellschafter A ist zu 60 % und B zu 40 % an der AB-OHG beteiligt. A überlässt ein im Sonderbetriebsvermögen befindliches Grundstück zur Nutzung an die AB-OHG. 2018 überträgt A die Hälfte seines Mitunternehmeranteils (1/2 des Gesamthandsanteils und 1/2 des Sonderbetriebsvermögens) unentgeltlich auf C. Die AC-GbR überlässt das Grundstück der ABC-OHG entgeltlich zur Nutzung. Das Grundstück steht im Gesamthandsvermögen von A und C. |
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|