8/6.1 Begünstigung der Unternehmensnachfolge

Autor: Löbe

Unternehmensnachfolge

Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hatte die niedrige Bewertung allerdings für verfassungswidrig erklärt. Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientieren. Bewertung und Verschonung sind klar voneinander zu trennen. In den folgenden Jahren wurden immer wieder zahlreiche Details der Verschonungsregelungen geändert.

Aufgrund der Systematik der Steuerbefreiung der §§ 13a, 13b ErbStG für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften und der damit verbundenen Unterteilung des begünstigungsfähigen Vermögens in begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen (junges Verwaltungsvermögen, junge Finanzmittel und sonstiges Verwaltungsvermögen) besteht faktisch schon fast die Notwendigkeit zur Optimierung des betrieblichen Vermögens. Denn schließlich soll zum Zeitpunkt der Übertragung des begünstigungsfähigen Vermögens die Steuerbefreiung hierfür in maximalem Umfang in Anspruch genommen werden.