Autor: Ott |
Ergeben die Überlegungen zur optimalen Rechtsform als Zielrechtsform ein Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft), so ist ggf. die entsprechende Änderung der Rechtsform von einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen angezeigt. Das
Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen ist zivilrechtlich zwischen der Umwandlung in ein Einzelunternehmen und der Umwandlung in eine Personengesellschaft zu differenzieren:
Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen |
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Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft |
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