9/3.7.3 Erbrechtliche Rechte auf rechtsgeschäftlicher Grundlage

Autor: Schwarzenegger

Im Spannungsfeld von Privatautonomie und Familienerbfolge räumt das österreichische Erbrecht der Privatautonomie grundsätzlich den Vorrang ein: Wer dies will, kann die Rechtsnachfolge nach dem eigenen Tod in Abweichung von den gesetzlichen Erbfolgeregeln, die bloß subsidiär zur Anwendung kommen, selbst gestalten. Der Verstorbene kann insbesondere mittels letztwilliger Verfügung, aber etwa auch durch den Abschluss eines Erbvertrags über sein nachgelassenes Vermögen verfügt haben.

9/3.7.3.1 Erbvertrag