VGH Bayern - Beschluss vom 09.11.2012 (14 ZB 11.1597)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. I. Die Klägerin begehrt eine [...]