LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 07.03.2016 (L 10 LW 1722/15)
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Gemäß § 193 Abs. 1 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) entscheidet das Gericht auf Antrag durch Beschluss, wenn das [...]