10/8.6.5 Mehrfachvertretung und Vertretung mehrerer Auftraggeber

Autor: Sitter

10/8.6.5.1 Mehrere Anspruchsinhaber als Auftraggeber

a) Mehrere in Rechtsgemeinschaft zueinander stehende Auftraggeber

Eine einzige Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in einem Zwangsversteigerungsverfahren mehrere Anspruchsinhaber als Auftraggeber vertritt, welche in einer Rechtsgemeinschaft zueinander stehen.60)

Beispiel

Der Rechtsanwalt vertritt in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine aus zwei Miterben bestehende Erbengemeinschaft bei der Geltendmachung ihrer Forderung.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Auftraggeber den Anwalt gleichzeitig oder nacheinander beauftragt haben.61)

Bei einer solchen Tätigkeit für eine in Rechtsgemeinschaft zueinander stehende Mehrheit von Auftraggebern ist für die Gebührenberechnung der Wert des Gegenstands anzusetzen, der dieser Angelegenheit zugrunde liegt.62)

b) Mehrere nicht in Rechtsgemeinschaft zueinander stehende Auftraggeber