BSG - Beschluss vom 16.10.2007 (B 6 KA 3/07 S)
Der Antrag des Klägers ist abzulehnen. Die in § 78b ZPO iVm § 202 SGG normierten Voraussetzungen für die gerichtliche Beiordnung eines Rechtsanwalts außerhalb des Anwendungsbereichs der Prozesskostenhilfe sind nicht [...]