Sachverhalt

Autorin: von Einem

Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung zum Rentenrecht und der Sicherstellung der Pflege kommt auch die Frage auf, ob und inwieweit ein Antrag auf Feststellung eines GdB und möglicher Merkzeichen sinnvoll sein könnte.

Der Mandant Detlef Dick gibt an, dass nicht nur ein Diabetes mellitus II, sondern auch Bluthochdruck diagnostiziert worden seien. Zudem liege eine Adipositas permagna vor. Auf entsprechende Rückfragen führt Detlef Dick ergänzend aus, dass der Diabetes nur sehr schwer einzustellen sei. Er müsse jeweils für die Nacht ein Insulinpräparat spritzen und vor und nach jeder Mahlzeit den Blutzucker messen und entsprechend den Messergebnissen Insulin spritzen. Er habe bereits mehrfach Unterzuckerungen erlitten und sei notärztlich behandelt worden. Er sei wegen des Diabetes in kontinuierlicher ambulanter Behandlung in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis, die auch die Therapie dauerhaft überwache. Der Bluthochdruck sei im Prinzip mit entsprechenden Medikamenten gut eingestellt. Es erfolge lediglich halbjährlich ein kurzer Check diesbezüglich beim Hausarzt. Er leide aber sehr unter seinem Übergewicht und könne wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen seinen Beruf kaum noch ausüben.