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"Opening Statement" - Eröffnungserklärung des Verteidigers, § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2 Prozesssituationen
10.2 Prozesssituationen
10.2.1 Verteidigung begehrt die Möglichkeit zur Abgabe eines Opening Statements
10.2.2 Vorsitzender verweigert die Möglichkeit zu einem Opening Statement bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2.3 Vorsitzender verweigert die Möglichkeit zu einem Opening Statement bei Fehlen der Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2.4 Wortentzug durch den Vorsitzenden während des Opening Statements
10.2.5 Vorsitzender verlangt schriftliche Einreichung der weiteren Verteidigererklärung
10.2.1 Verteidigung begehrt die Möglichkeit zur Abgabe eines Opening Statements
10.2.2 Vorsitzender verweigert die Möglichkeit zu einem Opening Statement bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2.3 Vorsitzender verweigert die Möglichkeit zu einem Opening Statement bei Fehlen der Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2.4 Wortentzug durch den Vorsitzenden während des Opening Statements
10.2.5 Vorsitzender verlangt schriftliche Einreichung der weiteren Verteidigererklärung
10.2 Prozesssituationen
10.2.1 Verteidigung begehrt die Möglichkeit zur Abgabe eines Opening Statements
10.2.2 Vorsitzender verweigert die Möglichkeit zu einem Opening Statement bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2.3 Vorsitzender verweigert die Möglichkeit zu einem Opening Statement bei Fehlen der Voraussetzungen des § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO
10.2.4 Wortentzug durch den Vorsitzenden während des Opening Statements
10.2.5 Vorsitzender verlangt schriftliche Einreichung der weiteren Verteidigererklärung
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