Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann ein Richter gemäß §§ |
Die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten zwar auch für Staatsdiener, allerdings normiert § |
Sachverhalt
Gegen den Betroffenen wird wegen eines Verstoßes gegen die Thüringer Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, im Mai 2020 eine private Feier mit 20 Gästen aus 10 verschiedenen Haushalten ausgerichtet zu haben. Gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid legte der Betroffene Einspruch ein.
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