Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung jugendlicher/kindlicher Zeugen - dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für den Zeugen

 

 

 

An das

Landgericht...- Schwurgericht -

... (Anschrift)

Strafsache

gegen...

wegenMordes

Az.:...

hier: Ausschluss der Öffentlichkeit

Namens und mit Vollmacht der Zeuginnen Z und O beantrage ich,

1.    den Angeklagten für die Dauer der Vernehmung der Zeuginnen Z und O gem. § 247 StPO zu entfernen,

2.    die Vernehmung der Zeugin Z ausschließlich durch den Vorsitzenden durchzuführen und dabei direkte Fragen anderer Prozessbeteiligter nicht zuzulassen, worüber nach §  238 Abs.  2 StPO eine gerichtliche Entscheidung beantragt wird,

3.    hilfsweise die Vernehmungen der Zeuginnen Z und O als audiovisuelle Vernehmungen nach §  247a Abs.  1 StPO an einem anderen Ort durchzuführen, sowie

4.    auch für diesen Fall die Vernehmung der Zeugin Z ausschließlich durch den Vorsitzenden durchzuführen und dabei direkte Fragen anderer Prozessbeteiligter nicht zuzulassen, worüber nach §  238 Abs.  2 StPO eine gerichtliche Entscheidung beantragt wird.

Zur Begründung wird ausgeführt:

1. Der Angeklagten wird vorgeworfen, ihren Ehemann ermordet zu haben. Dazu sollen die Töchter der Angeklagten, die 17 Jahre alte Z und die 18 Jahre alte O, die zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahre alt war, als Zeuginnen vernommen werden.