Autor: Dahmen |
Kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, ist nicht selten die berufliche Existenz des Mandanten, der z.B. als Berufskraftfahrer oder Handelsvertreter tätig ist, gefährdet. Der Mandant ist darauf aufmerksam zu machen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen unmöglich oder unzumutbar geworden ist.1)
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