Autor: Dahmen |
Rechtswidrige Tat
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist gem. § 59 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht möglich bei einer Verwarnung unter Strafvorbehalt. Ist jedoch ein Täter wegen Schuldunfähigkeit oder nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, so ist der Entzug der Fahrerlaubnis zulässig.6) Ebenso kann der Entzug der Fahrerlaubnis neben einer Unterbringung angeordnet werden.7)
Bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
E-Scooter als Kraftfahrzeug
Bei Kraftfahrzeugen handelt es sich um Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, § 1 Abs. 2 StVG, wobei auch Fahrzeuge eingeschlossen sind, deren Führen nicht fahrerlaubnispflichtig ist. Aus diesem Grund handelt es sich bei Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofa), motorisierten Krankenfahrstühlen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Segways oder E-Scootern um Kraftfahrzeuge.
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