7.2.3 Plädoyer des Verteidigers in einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr

Autor: Dahmen

Kurzüberblick

A7.46

Schwerpunkt des Plädoyers ist bei einer Trunkenheit im Verkehr, die Umstände darzulegen, die gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis sprechen.

Fortsetzung des Sachverhalts

Nachdem dem Mandanten die Fahrerlaubnis wegen der Trunkenheit im Verkehr gem. § 111a StPO vorläufig entzogen worden war, wurde er wegen dieser Tat durch den Strafrichter eines Amtsgerichts zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 25 € verurteilt. Da zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung die eingeleitete Therapiemaßnahme noch nicht abgeschlossen war, wurde gleichzeitig die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von noch acht Monaten verhängt. Aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis hat der Mandant seine Arbeit als Lkw-Fahrer verloren.

Nachdem Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt wurden, kommt es zur Berufungsverhandlung, in der die Beweisaufnahme ergibt, dass die von dem Verteidiger vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden. Die Depressionen scheint der Mandant überwunden zu haben. Seit der Tat ist der Angeklagte nicht mehr straffällig geworden.

Wie könnte ein Plädoyer aussehen?

Fortsetzung der Lösung

A7.47