Der Begriff Pflegegeld wird für unterschiedliche Leistungen verwendet. Es ist daher zunächst zu differenzieren, um welche Art der öffentlichen Leistungen es sich handelt. Davon abhängig wird die öffentliche Leistung, die als Pflegegeld bezeichnet wird, unterhaltsrechtlich eingeordnet. Entsprechend wird nachstehend wie folgt differenziert:
Pflegegeld nach §§ |
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|