Pflegegeld

Rechtsgrundlagen

Der Begriff Pflegegeld wird für unterschiedliche Leistungen verwendet. Es ist daher zunächst zu differenzieren, um welche Art der öffentlichen Leistungen es sich handelt. Davon abhängig wird die öffentliche Leistung, die als Pflegegeld bezeichnet wird, unterhaltsrechtlich eingeordnet. Entsprechend wird nachstehend wie folgt differenziert:

Pflegegeld nach § 39 SGB VIII,

Pflegegeld nach §§ 36 ff. SGB XI,

Pflegegeld nach § 64a SGB XII.

Pflegegeld zur Sicherstellung der Pflege eines Kindes außerhalb des Elternhauses (§ 39 SGB VIII)

a) Allgemeines