Nicht verheiratete Mutter, Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern

1. Allgemeine Ausführungen

Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter, die sich nicht selbst unterhalten kann, ist in erster Linie von dem Vater des Kindes zu decken. Dies folgt aus § 1615l BGB. In der Praxis stehen dabei die Sätze 2-5 des zweiten Absatzes der Vorschrift im Vordergrund, die den vom Vater des Kindes an die Mutter zu zahlenden Betreuungsunterhalt und dessen Dauer sowie die Arbeitsverpflichtung der betreuenden Mutter regeln. Besteht für die unterhaltsbedürftige Mutter allerdings keine Möglichkeit, den Vater des Kindes in Anspruch zu nehmen, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn die rechtliche Vaterschaft nicht geklärt werden konnte oder der rechtliche Vater nicht leistungsfähig ist, dann steht der nicht verheirateten Mutter ein Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern nach den Regeln des Verwandtenunterhalts und damit nach §§ 1601 ff. BGB zu.

2. Voraussetzungen