BayObLG - Beschluss vom 06.10.2023 (101 VA 153/23)
1. Der Antrag des Antragstellers vom 7. Juni 2023 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt. 4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht [...]