AG Eisenach - Beschluß vom 03.11.1997 (OWi 104/97) - DRsp Nr. 1998/18255
AG Eisenach, Beschluß vom 03.11.1997 - Aktenzeichen OWi 104/97
DRsp Nr. 1998/18255
Die Vollstreckung eines Fahrverbotes durch amtliche Verwahrung des Führerscheins wirkt auch für ein Fahrverbot aus einem anderen Verfahren, soweit in diesem anderen Verfahren Rechtskraft eingetreten ist.