AG Fürstenwalde - Urteil vom 12.12.1997 (30 C 17/97) - DRsp Nr. 1998/18264
AG Fürstenwalde, Urteil vom 12.12.1997 - Aktenzeichen 30 C 17/97
DRsp Nr. 1998/18264
Bei unfallbedingtem Einbau eines neuen Katalysators tritt eine Wertsteigerung des Fahrzeugs nicht ein, so daß vom Schädiger ein Abzug "neu für alt" bei den Reparaturkosten vorgenommen werden darf.