AG Winsen - 26.11.1993 (12 OWi 694/93) - DRsp Nr. 1995/3898
AG Winsen, vom 26.11.1993 - Aktenzeichen 12 OWi 694/93
DRsp Nr. 1995/3898
1. Das zwingende Anhörungsgebot in § 25 a Abs. 2 Halbsatz 2 StVG gilt nicht ausnahmslos.2. Die gemäß Bild 291 vorgeschriebene Parkscheibe kann nicht durch einen handgeschriebenen Zettel ersetzt werden. Die Verwaltungsbehörde hätte in solchem Fall § 47 Abs. 1OWiG (Opportunitätsprinzip) zu bedenken.