Autor: Stephan Schröder |
Ursache vieler Personen- und Sachschäden ist der - schlechte - Zustand von Straßen. Vielfach sind auch Baustellen zur Beseitigung solcher Straßen- bzw. Fahrbahnschäden unfallursächlich, z.B. infolge mangelhafter Kennzeichnung des betroffenen Straßenabschnitts. Diese werden im Folgenden eingehend beleuchtet. Ausdrücklich von der Betrachtung ausgenommen sind Baustellen zur Errichtung neuer Straßen; sie dienen offensichtlich nicht dem Verkehr, so dass keine Hinweispflicht besteht (vgl. LG Augsburg, Urt. v. 04.03.1991 -
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