Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade - 2. Kammer - vom 8. Dezember 2016 zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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