Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Heidenheim vom 23. Juni 2010 mit den Feststellungen
a u f g e h o b e n .
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Heidenheim
z u r ü c k g e w i e s e n.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 500 € und zu einem Fahrverbot von einem Monat Dauer verurteilt.
Das Amtsgericht hat zum Sachverhalt festgestellt :
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