Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Juni 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird – gemäß ihrem mit Schriftsatz vom 5. Oktober 2011 erklärten Teilanerkenntnis – verurteilt, an den Kläger
a)
2.638,65 € nebst Zinsen in Höhe von 7% seit dem 29. Dezember 2009 hinsichtlich des Vertrages Nr. 6.1 605 598.98 zu zahlen;
b)
Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit hinsichtlich des Vertrages Nr. 6.1 605 598.98in Höhe von 704,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 4. Januar 2011 zu zahlen;
c)
9.911,61 € nebst Zinsen in Höhe von 7% seit dem 29. Dezember 2009 hinsichtlich des Vertrages Nr. 4174790789 zu zahlen;
d)
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