1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung nach §
2. Der Berufungskläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zugang.
I.
|
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|