Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage" mit einer Geldbuße von 180,00 EUR und wegen "verbotswidrigen Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung" mit einer Geldbuße von 15,00 EUR belegt und ihm für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.
Das Amtsgericht hat zum Tatgeschehen folgende Feststellungen getroffen:
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