Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Mai 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Brilon — 8 C 7/05 — abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 580,72 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16.11.2004 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 87 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 13 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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