Der Beklagte schloß am 24. März/5. April 2000 mit der Klägerin, einer Leasinggesellschaft, einen Privat-Leasing-Vertrag über einen Pkw Audi A6 2,8 Quattro ab. Die Vertragslaufzeit wurde mit 36 Monaten, die monatliche Leasingrate mit 2.124 DM einschließlich Mehrwertsteuer festgelegt. Das Fahrzeug hatte der Beklagte zuvor bei der Streithelferin der Klägerin und Widerbeklagten, einer Volkswagen- und Audi-Händlerin, ausgesucht. Diese erklärte sich auf Wunsch des Beklagten mit Schreiben vom 30. März 2000 bereit, ihm das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags zu verkaufen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
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